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   BSG, 25.01.1979 - 3 RK 83/78   

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https://dejure.org/1979,14073
BSG, 25.01.1979 - 3 RK 83/78 (https://dejure.org/1979,14073)
BSG, Entscheidung vom 25.01.1979 - 3 RK 83/78 (https://dejure.org/1979,14073)
BSG, Entscheidung vom 25. Januar 1979 - 3 RK 83/78 (https://dejure.org/1979,14073)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 32/04 R

    Vorlagebeschluss an den Großen Senat - Voraussetzung für Anspruch auf

    Ihre Mitwirkung sei dann aber ärztlichen Behandlungsmaßnahmen untergeordnet (Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 RK 83/78, SozR 2200 § 184 Nr. 11 S 15 f).
  • BSG, 11.10.1979 - 3 RK 72/78
    Wird die Anstaltspflege nur noch um der Bewahrung des Versicherten willen durchgeführt" so ist die Krankenkasse nicht leistungspflichtig (vgl BSG 28, 199 ff; SozR Nr. 25 und 30 zu 5 18h RVG; SozR 2200 Nr. 2 zu 5 216 RVG;Urteil vom 25. Januar 1979 3 RK 83/78 - Urteil vom 25, Juli 1979 - 3 RK &8/78 m)" Davon ist auch das LSG ausgegangene Die Ruhensbestimmung des @ 216 Abs. 1 Nr & RVO findet nur auf Rentner Anwendung, die dauernd zur Pflege untergebracht sind, sie greift hingegen nicht ein, wenn die Einweisung des Versicherten in ein Krankenhaus oder die Fortdauer seines stationären Aufenthalts aus den dargelegten medizinischen Gründen erforderlich ist" Das LSG hat zwar zutreffend ausgeführt, die Krankenhauspflege werde dadurch gekennzeichnet, daß die Pflegetätigkeit der ärztlichen Behandlung untergeordnet ist° Damit 8.

    läßt sich jedoch die Leistung Krankenhausbehahdlung nach 5 184 Abs. 1 RVO noch nicht abschließend von dem Pflegefall nach 5 216 Abs. 1 Nr & RVG abgrenzen, denn beim Pflegefall ruht der Krankenhilfean3pruch" obwohl neben der pflegerischen Betreuung des Versicherten eine (ambulante) ärztliche Behandlung erforderlich sein kann.}, Wesentlich für den Leistungsanspruch des Versicherten ist, ob die für ihn erforderliche ärztliche Behandlung nur mit den besonderen Mitteln des Krankenhauses durchgeführt werden kann oder ob es genügt, ihn zwar ständig pflegeriSCh zu betreuen, aber nur ambulant ärztlich zu behandeln (vgl Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 RK 83/78 - Urteil vom 25. Juli 1979 - 3 RK 48/78 - Urteil vom 25. September 1979 - 5 RK 92/78 - siehe auch Schroeder- Printzen, ZSR 1978, 617 f).

  • LSG Sachsen, 21.03.2007 - L 1 KR 50/03

    Anspruch eines Krankenhauses gegen Krankenkasse auf Übernahme der

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist die Behandlung in einem Krankenhaus erforderlich, wenn die notwendige medizinische Versorgung nur mit den besonderen Mitteln des Krankenhauses durchgeführt werden kann und eine ambulante ärztliche Versorgung nicht ausreicht, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (BSG, Urteil vom 13.05.2004 - B 3 KR 18/03 R - BSGE 92, 300 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 2 Rn. 16; zur älteren Rechtsprechung siehe BSG, Urteil vom 27.08.1968 - 3 RK 27/65 - BSGE 28, 199, 202 = SozR Nr. 22 zu § 1531 RVO; Urteil vom 10.10.1978 - 3 RK 81/77 - BSGE 47, 83, 85 = SozR 2200 § 216 Nr. 2; Urteil vom 25.01.1979 - 3 RK 83/78 - SozR 2200 § 184 Nr. 11 Seite 15f.; Urteil vom 12.12.1979 - 3 RK 13/79 - SozR 2200 § 184 Nr. 15 Seite 26).
  • LSG Niedersachsen, 14.12.1988 - L 4 KR 41/87

    Zuzahlungspflicht - Abgrenzung von Krankenhauspflege und

    Eine 'institutionelle' Abgrenzung der stationären Maßnahmen nach der Art der Anstalt in der die Maßnahme durchgeführt worden ist, ist unzulässig (vgl BSG vom 25.1.1979 3 RK 83/78 = SozR 2200 § 184 Nr. 11 und BSG vom 20.3.1984 8 RK 28/83 = USK 8453).
  • LSG Niedersachsen, 14.12.1988 - L 6 KR 3/86

    Zur Unterscheidung der Krankenhauspflege von der Kurbehandlung und zur

    Ein 'institutionelle' Abgrenzung der stationären Maßnahmen nach der Art der Anstalt, in der die Maßnahme durchgeführt worden ist, ist unzulässig (vgl BSG vom 25.1.1979 3 RK 83/78 = SozR 2200 § 184 Nr. 11 und BSG vom 20.3.1984 8 RK 28/83 = USK 8453).
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